Kosten:

Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist immer eine Diagnose. Wenn eine Diagnose gestellt wurde und eine ambulante Therapie das Mittel der Wahl ist, übernehmen die Krankenkassen bei gesetzlich versicherten Patienten die volle Höhe der Kosten.  Wenn  Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt sind, hängt die Höhe der Zuzahlungen von dem jeweiligen Vertrag ab. Lesen Sie vor Beginn einer Therapie am besten noch mal die Vertragsbedingungen, damit Sie genau wissen was auf Sie zu kommt!

Da ich Vertragspsychotherapeutin bin, habe ich die Zulassung für alle gesetzlichen Krankenkassen. Darüber hinaus behandle ich auch privat versicherte und beihilfeberechtigte Patienten.